Veröffentlicht am 19.05.2008TEXT: Jan Gunz

Deutsche gegen Lohndumping

jg. Das neue Aargauer Verzeichnis der Mindestlöhne ist eine wichtige Referenz in Sachen Lohn. Immer mehr deutsche Firmen nutzen es als Richtlinie.

Die 10. Ausgabe der Publikation «Orts- und berufsübliche Mindestlöhne» ist Mitte Mai erschienen. Auf 600 Seiten sind Tausende von Bruttolöhnen aufgeführt, abgestuft nach Alter, Ausbildung, Funktion, Verantwortung und Kompetenz. Das vom Aargauer Amt für Wirtschaft und Arbeit herausgegebene Nachschlagewerk ist die einzige Publikation dieser Art in der Schweiz.

Bestellt wurde es bisher vor allem von Firmen, Verbänden und Ämtern aus dem Sozialbereich (ALV, RAV). Im Rahmen der Personenfreizügigkeit wird es nun immer mehr zu einer wichtigen Referenz - auch im Ausland. Insbesondere deutsche Unternehmen, die Mitarbeiter in die Schweiz entsenden, informieren sich hier über die landesüblichen Löhne und ersparen sich so Probleme wegen Lohndumpings.

Ausländische Firmen, die «Entsandte» für einen zeitlich befristeten Einsatz in die Schweiz schicken, brauchen eine Bewilligung des zuständigen kantonalen Migrationsamtes. Bei der Beurteilung des vertraglich vereinbarten Lohnes spielt das Aargauer Verzeichnis eine wichtige Rolle, so Alessandro Tani vom Aargauer Arbeitsamt.

«Orts- und berufsübliche Mindestlöhne», Ausgabe 2008, kann für Fr. 50.- beim Aargauer Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) bezogen werden.