Veröffentlicht am 05.11.2008TEXT: Barbara Ludwig

Schwelleneffekt

Die rote Kurve zeigt den Verlauf des frei verfügbaren Einkommens bei Bruttolöhnen, die so tief sind, dass Sozialhilfe beansprucht werden darf. Sie endet bei der Armutsgrenze (schwarze vertikale Linie). Diese trennt die armen Haushalte von allen anderen Haushalten, die keinen Anspruch auf Sozialhilfe geltend machen können; mit der Armutsgrenze wird ein minimales existenzsicherndes Einkommen für jeden Haushaltstyp festgelegt. Die blaue Kurve gibt den Verlauf des frei verfügbaren Einkommens ausserhalb der Sozialhilfe wieder. Alle Haushalte, die auf der blauen Kurve in unmittelbarer Nähe der Armutsgrenze einzuordnen sind, befinden sich in einer prekären Lebenslage, auch wenn sie offiziell nicht zu den Armen gehören. Schwelleneffekte entstehen in manchen Kantonen beim Übergang vom Sozialhilfebezug (rote Kurve) zu einem Leben ohne Sozialhilfe (blaue Kurve) dann, wenn ein armer Haushalt mit Sozialhilfe finanziell besser dasteht als ein Haushalt über der Sozialhilfeanspruchsgrenze mit tiefem Einkommen. Eine Zunahme des Bruttoeinkommens kann folglich zu einer Abnahme des frei verfügbaren Einkommens alleine aufgrund der Ausgestaltung des jeweiligen kantonalen Steuersystems, der Sozialhilfe oder der bedarfsabhängigen Sozialleistungen (Bsp. Prämienverbilligung) führen.