«der arbeitsmarkt» 07/2007

Eine Frage der Werte

Seit der Bundesrat Anfang Mai die Buchpreisbindung ausser Kraft gesetzt hat, befindet sich die Branche in der Defensive. Beim Streit geht es um mehr als um Strukturerhalt und freien Markt. Die Frauenfelderin Marianne Sax erklärt, warum es die Preisbindung braucht.

Als ich ihre Buchhandlung vis-à-vis der neubarocken St.-Nikolaus-Kirche betrete, berät Marianne Sax gerade eine Kundin, die einen Reiseführer sucht. Die passionierte Buchhändlerin ist Inhaberin des Bücherladens Marianne Sax in Frauenfeld und Vorstandsmitglied des Branchenverbands der Schweizer Buchhändler und Verleger (SBVV). Sie hat mich eingeladen, um mir die Bedeutung der Buchpreisbindung aus Sicht der Buchhändler zu erläutern.
Das Buch ist nicht eine beliebige Handelsware, sagen Buchmenschen, sondern Träger von Kultur und Identität und als solcher schutzbedürftig. Der Bundesrat sieht das anders: Am 2. Mai hat er das Gesuch der Buchhändler und Verleger, den Buchhandel vom Kartellrecht auszunehmen, abgelehnt. Der Entscheid setzte einen vorläufigen Schlusspunkt unter einen neun Jahre dauernden Streit zwischen Geld und Geist.
Ich nutze die Wartezeit, um mich in ihrem hellen Geschäft etwas umzuschauen. Und da ist er auch schon: der Büchertisch mit den Empfehlungen der Buchhändlerin, ein paar Dutzend Bücher aus allen Abteilungen, Belletristik, politische Literatur, Sachbücher. Als einziger Bestseller unter den präsentierten Perlen entdecke ich Pascal Merciers neuen Roman «Lea». Hinter dem Pseudo-nym verbirgt sich der Berner Peter Bieri; sein 2004 erschienener Erfolgsroman «Nachtzug nach Lissabon» hat den Philosophen über die Landesgrenzen hinweg bekannt gemacht. Seither gilt Bieri als Star der Schweizer Literatur. Frau Sax’ Beratungsgespräch zieht sich in die Länge, ich verkürze mir die Zeit mit Schmökern.
Immer wieder fällt mir in kleinen Buchhandlungen dieser besondere Tisch auf, der auf wenig Raum viel Reichtum birgt und die Handschrift des Buchhändlers, der Buchhändlerin trägt. In der Grossbuchhandlung suche ich diesen Tisch vergebens. Unter Marianne Sax’ Empfehlungen finde ich ein Buch mit dem Titel «Bauern für die Zukunft» aus dem Rotpunkt-Verlag. Wie der Klappentext verrät, erzählt es von der internationalen Bauernbewegung Via campesina und von der Bedeutung traditionellen bäuerlichen Wissens für die Landwirtschaft. Seit ich den Dokumentarfilm «Unser täglich Brot» des jungen österreichischen Filmemachers Nikolaus Geyrhalter über die Massenproduktion von Nahrungsmitteln in Europa gesehen habe, lässt es mich nicht mehr kalt, wo mein Essen herkommt. Vielleicht ist die «Bauern-Internationale», wie die Bewegung genannt wird, die Alternative zur sozialen und ökologischen Verwüstung durch die industrielle Landwirtschaft. Vielleicht haben wir eine Zukunft. In Buchhandlungen, jedenfalls in kleinen, komme ich regelmässig ins Grübeln.
Der passende Führer für die reisewillige Kundin ist noch immer nicht gefunden, doch scheint sich eine Lösung anzubahnen. Marianne Sax schlägt vor, ein bestimmtes Werk probehalber kommen zu lassen. Kostenlos und unverbindlich, versteht sich, obschon der Service die halbe Marge schluckt und das Buch damit noch keineswegs verkauft ist.
Später frage ich Marianne Sax, wie sie den Entscheid des Bundesrates vom 2. Mai aufgenommen habe. An diesem Tag hat die Regierung den Antrag des Schweizerischen Buchhändler- und Verlegerverbands abgelehnt, den Buchhandel aus kulturpolitischen Gründen vom Kartellrecht auszunehmen. Der Entscheid bedeutete das Ende des Sammelreverses in der Schweiz, jenes Vertrages zwischen Verlegern und Buchhändlern, der die Grundlage der Buchpreisbindung in Deutschland, Österreich und der deutschsprachigen Schweiz gebildet hatte. Wer ihn unterzeichnete, verpflichtete sich dazu, sich an den vom Verlag festgesetzten Preis zu halten. Firmen, die den Sammelrevers nicht unterschrieben oder sich über den vorgegebenen Preis hinwegsetzten, konnten mit einem Lieferboykott belegt und rechtlich belangt werden. Jetzt gilt der Sammelrevers selbst als rechtswidrig, jedenfalls in der Schweiz. «Ich war wütend», sagt Sax auf meine Frage. «Damit
haben wir nicht gerechnet.»

Buchverkauf finanziert Dienstleistung

Mir geht durch den Kopf, was ich in den letzten Tagen, da ich über das Thema Buchpreisbindung recherchierte, gelesen und gehört habe: Die Buchhandlung, Kompetenzzentrum für das Buch, erschliesst uns Kundinnen und Kunden die Vielfalt der Buchproduktion. Weit über hunderttausend Neuerscheinungen werden an der Frankfurter Buchmesse jedes Jahr vorgestellt; über eine Million deutschsprachiger Titel aus rund 6000 Verlagen sind lieferbar. Darunter das Richtige für uns zu finden, würde uns Laien hoffnungslos überfordern. Die wichtigsten Dienstleistungen der Buchhändlerinnen und Buchhändler, die Selektion und die Beratung, werden den Kunden aber nicht in Rechnung gestellt – ein Glück für die reisewillige Dame! Eine Buchhandlung ist ein Dienstleistungsbetrieb, der sich über den Verkauf von Büchern finanziert. Erst das rentable Geschäft mit Verkaufsschlagern wie dem Rechtschreibduden oder dem neusten «Harry Potter» ermöglicht es, diesen Service anzubieten.
Wer braucht eigentlich die Buchpreisbindung? Die Autoren, die Verlage, die Buchhändler oder die Leserinnen und Leser? «Alle brauchen die Buchpreisbindung», sagt Sax. «Das Buch braucht sie.» Geht es dem Buchhandel nicht einfach darum, seine eigene Alimentierung zu sichern und so weitermachen zu können wie bisher? «Wir verstehen uns als eine zusammengehörige Branche. Was uns Buchhändlerinnen und Buchhändler als Erste trifft, hat Folgen für alle. Ohne feste Ladenpreise können kleine und mittelgrosse Buchhandlungen nicht überleben. Mit jedem Bücherladen, der schliesst, verlieren die Autoren und die Verlage Verkaufsfläche, verliert die Buchbranche Kundinnen und Kunden, weil das Buch weniger verfügbar ist. Die Konzentration im Endhandel führt dazu, dass immer weniger Einkäufer darüber entscheiden, was in die Regale kommt; die Verlage werden vorsichtiger mit ihren Investitionen in neue Buchprojekte, weil das Risiko grösser wird», erklärt Sax. «Die Buchpreisbindung braucht es nicht wegen des Strukturerhalts, sondern aus kulturpolitischen Gründen.»
Das dichte Verkaufsnetz der Buchhandlungen ist der Markt für das Buch. Je mehr Buchhandlungen es gibt, desto vielfältiger ist das Angebot und desto präsenter ist das Buch in der Öffentlichkeit. Die Buchhandlungen sind die wichtigsten Handelspartner der Verlage. Marianne Sax versteht ihren Bücherladen aber nicht nur als Endverkaufsstelle für Bücher, sondern als lokalen Kraftort der Kultur. «Wir sind ein kultureller Treffpunkt», sagt sie. «Wir führen Veranstaltungen durch und nehmen erzieherische Aufgaben wahr, vermitteln Werte und betreiben Leseförderung. Ausserdem sind wir Partner für die Schulen, besonders der Oberstufe; wir beraten Lehrkräfte bei der Auswahl von Lehrmitteln und Klassenlektüren.» Die Lesekompetenz ist von grosser volkswirtschaftlicher Bedeutung. Illettrismus verursacht durch Arbeitslosigkeit und Steuerausfälle jedes Jahr volkswirtschaftliche Kosten in Milliardenhöhe, wie eine aktuelle BASS-Studie im Auftrag des Bundesamtes für Statistik zeigt.

Frankreich kehrte zur Preisbindung zurück

Entzieht der Discountverkauf von Bestsellern den kleinen und mittleren Buchhandlungen die Existenzgrundlage, kommt es zur Ausdünnung und Zentralisierung des Vertriebsnetzes, zur Konzentration des Büchermarkts in wenigen Händen und damit zur Verarmung des Angebots, letztlich zu einem Preisanstieg für die Grosszahl der Werke. Billiger wird nur die Massenware. Der feste Ladenpreis ist aber nicht nur ein Schutz für das Vertriebsnetz. Die Preisbindung ermöglicht auch, mit einträglichen Best- und Longsellern weniger rentable Titel des Verlagsprogramms zu finanzieren – oftmals aufwändige, kulturell besonders wertvolle Werke. Sie dient also dazu, die Qualität und Vielfalt der Buchproduktion zu fördern und zu bewahren. Ein Beispiel: Ein Verlag setzt für einen Ostschweizer Kulturführer denselben Preis fest wie für einen Kulturführer Frauenfeld. Würde nach Angebot und Nachfrage kalkuliert, wäre Letzterer aber sehr viel teurer und würde vermutlich gar nicht produziert. Solche Quersubventionierung innerhalb einer Sparte ist bei Verlagen üblich: Nur wenn nicht jedes einzelne Buch rentieren muss, lässt sich das Besondere finanzieren. Viele Verlage betreiben auf diese Art Literaturförderung. Dank gut laufenden Titeln können sie das Risiko eingehen, junge, unbekannte Autoren ins Programm aufzunehmen.
Der Wettbewerbskommission (Weko) ist diese Praxis der Quersubventionierung seit langem ein Dorn im Auge. In der Buchbranche werden Preise abgesprochen; im Sinne des Gesetzes handelte es sich beim Sammelrevers um ein Kartell. Und Kartelle sind nach Wettbewerbsrecht verboten. Seit 1999 kämpfen die Hüter des Wettbewerbs für seine Aufhebung (siehe Kasten auf Seite 39). Freilich ist der Weko kein Vorwurf zu machen; die Wahrung des freien Wettbewerbs ist ihr gesetzlicher Auftrag. Die Bücherbranche kann davon nicht ausgenommen werden. Das Argument der Büchermenschen hingegen lautet: Das Buch ist keine Handelsware wie etwa Äpfel oder Schrauben, sondern ein Kulturgut, dem es Sorge zu tragen gilt. Was das Buch ausmacht, ist nicht bedrucktes Papier zwischen Pappdeckeln, sondern der Inhalt. Die Frage der Preisbindung im Buchhandel ist eine Frage der Werte und kann nur auf politischer Ebene entschieden werden.
Seit mehreren Jahren ist denn auch eine parlamentarische Initiative hängig: Der Vorstoss des inzwischen verstorbenen Genfer CVP-Nationalrats Jean-Philippe Maitre verlangt die Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für eine Regulierung der Bücherpreise, wie sie in unseren Nachbarländern existieren. Dass der Vorstoss aus der Romandie kommt, ist kein Zufall. Als Frankreich Ende der siebziger Jahre die Preisbindung per Dekret ausser Kraft setzte, hatte man hautnah miterlebt, was freier Markt im Buchhandel für Folgen hat. Nachdem Hunderte von Buchhandlungen vor allem in ländlichen Gebieten schliessen mussten, führte der sozialistische Kulturminister Jack Lang die Buchpreisbindung per Gesetz wieder ein. Frankreichs schmerzvolle Erkenntnis ist uns in einem Bonmot des Kulturministers erhalten geblieben: «Es gibt keine billigere Literaturförderung als die Buchpreisbindung.» Der Schaden, der in den zwei Jahren ohne Preisbindung entstanden war, erwies sich als irreparabel: Kommt heute in der Schweiz eine Buchhandlung auf etwa 10000 Einwohner, ist es in Frankreich noch eine auf 24000.

Hoffen auf das neue Buchpreisbindungsgesetz

Freier Wettbewerb im Buchgeschäft herrscht seit dem Jahr 2000 auch in der Romandie: Als der französische Medienmischkonzern Fnac in den Buchmarkt der französischen Schweiz eintrat, war es vorbei mit festen Bücherpreisen; es kam zum zermürbenden Preiskrieg mit dem Marktführer Hachette/Payot. Opfer waren die kleinen Buchhandlungen – mehr als vierzig haben inzwischen aufgegeben. Heute beherrschen Payot und Fnac zusammen über 60 Prozent des Marktes.
«Es stimmt nicht, was der Bundesrat in der Begründung seines Entscheids gesagt hat», klagt Marianne Sax an. «Weder ist wahr, dass in der Romandie mehr Bücher verkauft werden als früher, noch stimmt die Behauptung, dass die Verkaufsfläche für Bücher grösser geworden sei. Ein Tankstellenshop ist doch keine Buchhandlung, nur weil er Rätselbücher und Bestseller anbietet! Was der Bundesrat behauptet hat, ist reine Augenwischerei.»
Der Bundesrat hat seinen ablehnenden Entscheid mit dem gleichen Argument begründet wie vor ihm die Weko: dass die Effizienzprüfung keinen Zusammenhang zwischen Buchpreisbindung einerseits und Titelvielfalt, Sortimentsbreite und Buchhandlungsdichte andererseits habe feststellen können. Dabei war 2001 das unabhängige deutsche Wirtschaftsforschungsinstitut Prognos AG in einer Studie, die das Bundesamt für Kultur und das SECO in Auftrag gegeben hatten, zu einem ganz anderen Ergebnis gelangt: Die Nachteile einer Aufhebung der Preisbindung – Preisanstieg für die meisten Bücher, Beschleunigung des Konzentrationsprozesses im Buchhandel, weniger Dienstleistungen im Grosshandel, Verschlechterung der Bedingungen für das literarische Schaffen, Umgehung der in Deutschland und Österreich geltenden Preisbindung – überwögen deren Vorteile, die sich in tieferen Preisen für Bestseller und der Ankurbelung des Wettbewerbs erschöpften.
«Seit 120 Jahren gibt es die Preisbindung als Mittel der Literatur- und Verlagsförderung», sagt Marianne Sax. «Warum konnte man nicht noch zwei Jahre warten? Der Entscheid des Bundesrates ist auch ein Affront gegenüber dem Parlament, das sich noch im Dezember mit einer Zweidrittelmehrheit für ein Gesetz zur
Buchpreisregulierung ausgesprochen hat.» Die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK), die mit der Frage der Buchpreisbindung befasst ist, hat daraufhin die Grundzüge eines Buchpreisbindungsgesetzes festgelegt und der Verwaltung im Februar den Auftrag erteilt, ein entsprechendes Gesetz auszuarbeiten. Voraussichtlich im nächsten Januar wird sich das Parlament mit dem Entwurf befassen.
«Noch hält sich der Schaden in Grenzen», ist Marianne Sax überzeugt. «Wenn das Buchpreisbindungsgesetz bald kommt, werden wohl trotz vereinzelten Schliessungen die bestehenden Strukturen im Buchhandel überleben.» Der SBVV hat mit einem Diskussionspapier seine Vorstellungen von einem künftigen Preisregulierungsgesetz eingebracht, das eine Harmonisierung mit den Gesetzen in Deutschland und Frankreich anstrebt. Der Vorschlag sieht ein Mindestpreismodell und die Möglichkeit von Endkundenrabatten vor. «Ich bin sicher, dass ein Buchpreisbindungsgesetz im Parlament gute Chancen hat», meint Sax. Die grosse Mehrheit der WAK, die Parlamentarier der Romandie, die SP und die Grünen stünden hinter der Preisbindung, und auch mit der CVP könne man rechnen, weil der Vorstoss aus ihren Reihen komme. «Ich habe mit vielen Parlamentariern gesprochen und gemerkt: Wenn man richtig argumentiert, kriegen sie ganz grosse Ohren. Auch die liberalsten Hardliner begreifen, dass es hier um übergeordnete Werte geht.» Die Hoffnung stirbt zuletzt.

 

Chronologie der Auseinandersetzung um die Buchpreisbindung

1993
Einführung eines einheitlichen europatauglichen Sammelreverses für Bücher im deutschen, österreichischen und Deutschschweizer Raum. Die Ladenpreise werden verbindlich in den drei Währungen von den Verlagen festgelegt.

1999
Die Wettbewerbskommission (Weko) stellt in einer Verfügung fest, dass der Sammelrevers für den Verkauf preisgebundener Verlagserzeugnisse eine unzulässige Wettbewerbsabrede im Sinne des Kartellgesetzes von 1995 bilde, und verpflichtet Verleger und Buchzwischenhändler, den Markt ohne verbindliche Endverkaufspreise zu beliefern. Gegen die Verfügung erheben der SBVV und der deutsche Branchenverband, der Börsenverein für den Deutschen Buchhandel, Verwaltungsgerichtsbeschwerden mit aufschiebender Wirkung.

2000
Eine vom Wirtschaftsforschungsinstitut Prognos durchgeführte Studie zur kultur- und arbeitsmarktpolitischen Relevanz der Buchpreisbindung gelangt zum Schluss, «dass die Nachteile einer Aufgabe der Buchpreisbindung die Vorteile überwiegen». Es sei damit zu rechnen, dass nur die Bestseller billiger, alle anderen
Bücher aber tendenziell teurer würden.

2001
Die Rekurskommission für Wettbewerbsfragen bestätigt die Verfügung der Weko.
Mit Unterstützung des Börsenvereins für den Deutschen Buchhandel zieht der SBVV das Urteil vor Bundesgericht.

2002
Das Bundesgericht heisst die Beschwerden gegen den Weko-Entscheid teilweise gut und weist den Fall zur Neubeurteilung an die Wettbewerbskommission zurück. Sie soll prüfen, ob sich die beanstandete Beeinträchtigung des Wettbewerbs aus Gründen der wirtschaftlichen Effizienz rechtfertigen lasse.

2004
Der Genfer Nationalrat Jean-Philippe Maitre (CVP) verlangt mit seiner parlamentarischen Initiative «Regulierung der Bücherpreise» die rasche Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für eine Regulierung der Bücherpreise in der Schweiz (Buchpreisbindungsgesetz). Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats folgt der Initiative.

2005
Die Wettbewerbskommission untersagt die Buchpreisbindung erneut, weil der Sammelrevers nicht durch Gründe der wirtschaftlichen Effizienz gerechtfertigt werden kann. Ob eine erhöhte Verkaufsstellendichte aus kulturpolitischen Gründen wünschenswert sei, könne nur der Bundesrat entscheiden.

2006
Die Rekurskommission bestätigt auch diesen Entscheid der Weko. SBVV und Börsenverein ziehen ihn ein zweites Mal vor Bundesgericht. Ihre Beschwerde hat aufschiebende Wirkung. Der Nationalrat verlängert mit Zweidrittelmehr die Frist für die Initiative Maitre.

2007
Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Branchenverbände ab. Der SBVV stellt beim Bundesrat ein Ausnahmegesuch, da es sich beim Buch um ein Kulturgut handle, das eines besonderen Schutzes bedürfe. Die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben beauftragt die Verwaltung, ein Gesetz zur Buchpreisbindung auszuarbeiten.
Am 2. Mai 2007 lehnt der Bundesrat das Gesuch des SBVV ab, das Buch aus kulturpolitischen Überlegungen vom Kartellrecht auszuschliessen. Damit tritt das Bundesgerichtsurteil in Kraft.

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