der arbeitsmarkt | 18.05.2010 | Text: Simone Sonderegger

Kein Abschluss ohne Anschluss

ss. Jeder Mensch hat ein Recht auf Ausbildung. Die heutige Situation in der Berufsbildung gewährleistet dies nur bedingt. Das Modell der praktischen Arbeit PrA soll Abhilfe schaffen.

Kein Abschluss ohne Anschluss

Ein Hauswirtschaftspraktiker bei der Arbeit. Foto: Simone Gloor

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Praktische Arbeit (PrA)

Das Recht auf Ausbildung auch für lernschwache und behinderte Menschen ist gesetzlich verankert. Allerdings begünstigen die vom Berufsbildungsgesetz (BBG) anerkannten Ausbildungen nur die Stärkeren der Schwächeren. Aus diesem Grund lancierte der Verband Soziale Institutionen für Menschen mit Behinderung Schweiz (INSOS) das Projekt der praktischen Arbeit PrA, um auch den Schwächsten der Schwächeren eine Ausbildung zu gewähren. Das Ziel ist es, die PrA im Berufbildungsgesetz zu verankern. Martin Spielmann von der Stiftung Lebenshilfe setzte sich an der Tagung «Berufsbildung für Schwächere – eine bildungspolitische Herausforderung» für das Modell ein. Denn «auch für Schwerstbehinderte stellt die Arbeit einen Wert dar». Diese Tagung fand Ende April in Zusammenarbeit mit INSOS an der Hochschule für Heilpädagogik in Zürich statt.

Im Unterschied zu den bisher anerkannten Grundbildungen richte sich die PrA in stärkerem Masse nach den individuellen Fähigkeiten der Lernenden. Der schulische Anteil ist geringer und es gibt keine standardisierten Methoden. Zusätzlich begleiten und fördern ausgebildete Coachs die Lernenden individuell. Als Abschluss erhalten die Lernenden einen Ausweis mit integriertem Kompetenznachweis. Dieser bescheinigt die erworbenen Kompetenzen über die gesamte Ausbildungsdauer.

Start des Projektes PrA war im Mai 2005. Im August begann der 3. Lehrgang mit 390 Lernenden. Zur Auswahl stehen mittlerweile 40 Berufe aus allen Branchen. Weitere sollen folgen. Das Spektrum reicht vom Büroassistenten bis zur Malerpraktikerin.

Durchlässigkeit gewährleistet

Im Jahr 2002 wurde die Ausbildung mit Eidgenössischem Berufsattest (EBA) neu im Berufsbildungssystem verankert. Dieses Attest ersetzt die bisher geltende Anlehre. Das EBA richtet sich an schulisch Schwächere, die in der klassischen Berufslehre mit Eidgenössischem Fachzeugnis (EFZ) nicht bestehen würden. Im Unterschied zur Anlehre besteht nach dem EBA die Möglichkeit, eine Berufslehre mit EFZ zu absolvieren. Diese Durchlässigkeit ist Laut Beat Sturzenegger, Projektleiter «PrA nach INSOS», sehr wichtig: «Kein Abschluss ohne Anschluss». Keine Ausbildung solle in einer Sackgasse enden. «Leistungsschwächere brauchen eine längere Ausbildung, nicht eine kürzere.»

Die von Marlise Kammermann und Claudia Hofmann, beide von der Hochschule für Heilpädagogik, vorgestellte Studie, zeigt klar, dass das EBA für die Stärkeren der Schwächeren eine gute Möglichkeit darstellt. Viele Absolventen der zweijährigen Grundbildung steigen in eine herkömmliche Berufslehre mit EFZ ein. Die Studie belegt auch, dass ein grosser Teil der Absolventen von EBA einen höheren Lohn und eine grössere Mobilität aufweisen.

Arbeitgeber in die Pflicht genommen

Nach Diskussionen in Themengruppen präsentierten Tagungsteilnehmende Forderungen an zuständige Stellen wie IV oder Bund. Gewünscht wird eine Standardisierung der Ausbildung PrA auf nationaler Ebene. Die PrA solle sich als niederschwelliges Angebot unterhalb der Ausbildung mit EBA eingliedern und im BBG integriert werden. Damit wird die Durchlässigkeit zwischen den Ausbildungen gewährleistet. Trotz der Standardisierung sei es aber wichtig, dass alle Beteiligten nach individuellen Lösungen für die Betroffenen suchen. Mehrere Teilnehmer wünschen sich eine stärkere Zusammenarbeit mit dem 1. Arbeitsmarkt. Das heisst, Arbeitgeber zu informieren und zu motivieren, solche Arbeitsplätze zu schaffen.

 
 
 

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